Etosha-Vorschriften

Etosha Vorschriften

1. Gemäß Abschnitt 18, 19, 20, 83 & 84 der Naturschutzverordnung von 1975: Verordnung 4 von 1975, in der geänderten Fassung, darf keine Person:-
a) Ein Fahrzeug außerhalb der für Besucher zugänglichen Straßen fahren.
b) Ein Fahrzeug auf einer durch ein Straßenschild gesperrten Straße fahren;
c) Schneller als die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h oder schneller als die besondere Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h innerhalb des offiziell ausgewiesenen Campingplatzes oder Rastlagers fahren;
d) Fahren oder parken, um andere zu belästigen;
e) Ein Tier, ob domestiziert oder nicht, in den Wildpark bringen oder fahren oder es in den Wildpark lassen;
f) Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Kamin sicher ist, wenn Sie ihn verlassen. Feuer ist ein hohes Risiko im Park, und wir fordern alle Besucher auf, darauf zu achten.
g) Ein Luftgewehr, Bogen und Pfeil, Schleuder, Katapult oder ungeladene Schusswaffe in den Wildpark bringen. Sollte eine solche Person keine zufriedenstellende Erklärung für eine ungeladene Waffe in ihrem Besitz geben können, ist sie einer Straftat schuldig;
h) Ein wildes Tier im Wildpark töten, verletzen oder unnötig stören;
i) Bäume, Pflanzen oder Sträucher oder andere Objekte von botanischem, zoologischem, geologischem, archäologischem, historischem oder anderem wissenschaftlichen Interesse im Wildpark sammeln, verstümmeln, beschädigen oder unnötig manipulieren;
j) Steine von einer Höhe oder einem Berg herunterrollen oder werfen;
k) Sich irgendwo anders als in den dafür vorgesehenen sanitären Einrichtungen erleichtern;
l) Feuer nur in Kaminen und nirgendwo sonst machen.
m) Müll irgendwo anders als in den dafür vorgesehenen Behältern ablegen;
n) Trinkwasser in irgendeiner Weise verunreinigen oder eine Wasserinstallation manipulieren;
o) Öffentliche Unterhaltung bieten oder der Öffentlichkeit Geld verlangen oder Handel treiben oder Flugblätter, Bücher, Handzettel oder andere gedruckte oder geschriebene Materialien verteilen oder eine Versammlung oder ein Treffen im Wildpark organisieren, abhalten oder ansprechen;
p) Zu irgendeinem Zeitpunkt unnötigen oder unvernünftigen Lärm machen, verursachen oder zulassen, der eine andere Person oder das Wild stören könnte, oder etwas tun, das eine Belästigung, Behinderung oder ein Hindernis für die Öffentlichkeit darstellen könnte.
2. Jede Person, die den Wildpark betritt, muss sich sofort beim zuständigen Beamten oder dessen Vertreter melden.
3. Jeder Genehmigungsinhaber muss die Bedingungen der Lizenz strikt einhalten und befolgen.
4. Alle Unterkünfte im Park müssen um 10:00 Uhr geräumt sein.
5. Quittungen oder Tickets, die für erbrachte Dienstleistungen oder für Unterkünfte oder von einem Beamten des Wildparks gelieferte Artikel ausgestellt wurden, müssen von den Personen, denen sie ausgestellt wurden, aufbewahrt werden. Er muss es vorlegen, wenn ein Beamter darum bittet.
6. Jeder Besucher des Wildparks muss angemessene und ordnungsgemäße Sorgfalt walten lassen, um den zuständigen Beamten mit der Nutzung von Regierungseigentum zufrieden zu stellen.
7. Keine Person darf die Wohnung eines Beamten oder Mitarbeiters der Regierungsdienste besuchen. Sie benötigen dazu eine Genehmigung.
8. Keine Person darf ein wildes Tier oder andere Tiere im Wildpark haben.
9. Keine Person darf einen Campingplatz betreten oder belegen, ohne Reservierungen vorzunehmen.
10. Sie dürfen keine Möbel und andere Ausrüstungen aus der Unterkunft Ihrer Wahl entfernen. Sollten Möbel oder Ausrüstungen beschädigt werden, muss dies sofort dem zuständigen Beamten gemeldet werden, und Sie müssen den Park entschädigen.
11. Jede Person, die den Wildpark betritt, tut dies auf eigenes Risiko. Die Regierung haftet nicht für Schäden, die Besucher aufgrund von körperlichen Verletzungen, ob tödlich oder nicht, erleiden, oder für Schäden oder Verluste, die Besucher infolge von Feuer, Diebstahl oder Fahrlässigkeit oder Vorsatz einer anderen Person oder durch ein Tier im Wildpark erleiden.
12. Keine Person darf:-
a) Über Nacht im Wildpark an einem anderen Ort als einem Rastlager bleiben;
b) Im Wildpark reisen oder die Grenzen des Wildparks nach Sonnenuntergang oder vor Sonnenaufgang überschreiten.
13. Keine Person darf:-
a) Ein Rastlager außer mit einem Fahrzeug verlassen oder aus einem Auto aussteigen oder sich aus einem Auto lehnen, außer in einem Rastlager oder einem ausgewiesenen Campingplatz, es sei denn, sie kann einen triftigen Grund dafür angeben;
b) Keine Musik im Park und nur in einem Rastlager, ohne andere Besucher zu stören.
14. Alle offenen Wildfahrzeuge müssen die Sicherheitsvorschriften für Fahrzeuge einhalten.
15. Das Fliegen eines Flugzeugs unter 1000 Metern über dem Boden über dem Park ist illegal. Die Ausnahme ist beim Starten und Landen oder Landen an anderen Orten außer an den offiziellen Landebahnen im Rastlager.

Dies ist nur ein Auszug aus den Etosha Vorschriften, die in der Regierungsmitteilung enthalten sind.
Bitte halten Sie sich an die Etosha Vorschriften.